AGB

Anne-Meike Streicher
Hebamme
Gebrüder-Räuchle-Str. 14
76327 Pfinztal
- nachfolgend Hebamme genannt -



Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.



Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.



Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.



Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.



Vertretungsregelung:
Die Hebamme wird die jeweilige Vertretung zum relevanten Zeitpunkt nennen. Eine sichere Vertretungsregelung ist durch die aktuelle Hebammen-Mangelversorgung nicht immer möglich.



Infektionsschutz:
Da die Hebamme aufgrund ihrer Tätigkeit häufigen Kontakt zu immungeschwächten Menschen (Schwangere, Neugeborene) hat, bittet sie darum sich frühzeitig vor einem vereinbarten Termin mit ihr in Verbindung zu setzen, sollte es bei mir oder anwesenden Familienmitgliedern zu Krankheitssymptomen kommen. Das weitere Vorgehen wird dann individuell vor dem Besuch besprochen.

Unterstützend, zur Vermeidung von Krankheitsübertragung kann ich folgendes tun:

• Vor jedem Besuch den Raum lüften (mindestens zehn Minuten)
• häufig die Hände mit Seifen waschen (mindestens 20 Sekunden einseifen)
• Abstand wahren wo er möglich ist
• nur notwendig anwesende Personen im Raum